UL-Theorie Lernprogramm
Prüfungsvorbereitung für alle UL-Piloten mit dem SPL-UL/LL Fragenkatalog.
Zeitlich unbegrenzte Freischaltung plus 6 Monate Zugang zum UL-Onlinetrainer.
Der offizielle Fragenkatalog für

In jeder Lerneinheit wird Ihnen eine Auswertung Ihres Lernerfolges für alle Prüfungsfächer der jeweils gewählten UL-Lizenz angezeigt:
Wie in der echten Prüfung werden Ihnen aus jedem Fach zufällig 40 Fragen gestellt die Sie in 3 1/2 Stunden beantworten müssen. Das Fach Pyrotechnik wird in der Theorieprüfung nicht abgefragt, die Fragen sind aber im SPL-Fragenkatalog enthalten. Die beiden Prüfungsfächer "Navigationsaufgabe" und "Navigation" teilen sich in der Prüfung einen Bereich, so daß aus den beiden Fächern je 20 Fragen beantwortet werden müssen. Das gleiche gilt für die beiden Prüfungsfächer "Verhalten in besonderen Fällen" und "Menschliches Leistungsvermögen".
Nach Ablauf der 3 1/2 Stunden wird die Prüfung automatisch beendet. Ihnen wird daraufhin das Prüfungsergebnis mitgeteilt. Ihre Antworten werden ausgewertet und für jedes Fach sowie für die Gesamtprüfung wird Ihnen mitgeteilt, ob Sie bestanden hätten. Die Bewertung erfolgt hierbei auf Grundlage der Prüfungsmodalitäten vom DULV.

Mit der integrierten Druckfunktion können Sie aus den Fragen des offiziellen SPL-UL/LL Fragenkatalogs individuelle Übungsblätter für den privaten Gebrauch erstellen und damit auch unabhängig vom PC lernen.
Wählen Sie ein Fach und drucken Sie alle Fragen, einen bestimmten Fragenbereich oder eine frei wählbare Anzahl zufällig zusammengestellter Fragen. Dabei entscheiden Sie, ob Sie ein reines Aufgabenblatt, die vollständigen Lösungen am Ende oder jeweils nur die Frage mit der richtigen Antwort ausgeben möchten. Antwortboxen, Schriftart, Schriftgröße und Seitenrand lassen sich ebenfalls individuell anpassen.
Herausgeber des verwendeten Fragenkatalogs SPL-UL/LL ist der vom Bundesministerium für Verkehr beauftragte Deutsche Ultraleichtflugverband e.V.
Alle Rechte vorbehalten. Die Vervielfältigung auch einzelner Teile – mit Ausnahme der in § 53, 54 UrhG ausdrücklich genannten Sonderfälle – gestattet das Urheberrecht nur, wenn sie mit dem Verlag vorher vereinbart wurde.